
Befragungsstuhl

Schandmasken

Die weltberühmte Drosselgasse

Rüdesheim, Marktplatz

Mittelalterisches Foltermuseum, Aussenansicht

Auf über 1000qm zeigt das Museum die Rechtsgeschichte des Mittelalters sowie die Zeit der Hexenverfolgung in Deutschland.

Tauchen Sie ein ins Mittelalter, in historischen Gewölbekellern erleben Sie das Mittelalter hautnah.

Stimmungsvolles Licht und Gregorianische Gesänge runden das Gesamtbild, dieser hochinteressanten Ausstellung ab.

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Das Museum zeigt auf 1000qm in historischen Gewölbekellern, die Rechtsgeschichte
des Mittelalters, als auch die Zeit der Hexenverfolgung in Deutschland.
Das Museum stellt eine reichhaltige Sammlung der eindrucksvollsten
Folterwerkzeuge aus.
Die wertvolle Bildersammlung bekannter Meister der damaligen Zeit,
sind Zeitzeugen der Jahrhunderte.
Eine Fotodokumentation von amnesty international zum Thema Menschrechtsverletzungen
des 20. und 21. Jahrhunderts, rundet die größte Ausstellung Europas, zum Thema
Hexen-Folter Scheiterhaufen, ab.
Auszug aus der Geschichte
Vom Mittelalter bis weit in die Neuzeit hinein richteten Inquisitoren im Auftrag
der katholischen Kirche über Andersdenkende. Gregor IX. schickte im Jahre 1231
Kommissare nach Mainz, Mailand und Florenz, mit dem Auftrag, Häretiker aufzuspüren,
zu verhaften und zu richten.
Der Papst berief die Inquisitoren nach Bedarf, wobei sie in den verschiedenen Ländern
unterschiedlich oft zum Einsatz kamen, in den romanischen Ländern häufiger als etwa
in Deutschland, in England seltener und in Skandinavien überhaupt nicht.
Sie reisten in die Orte, wo sie Häretiker vermuteten und verrichteten ihr Amt so lange
bis sie vom Papst abberufen wurden oder verstarben.
Gleich nach Ankunft sicherte sich der Inquisitor die Unterstützung der Obrigkeit,
indem er seine päpstliche Vollmacht vorwies. Sie ermächtigte ihn, unter Berufung auf
die Bulle von 1233, in der gesamten christlichen Welt Häretiker zu verfolgen.
Wurde ein Verdächtiger verhaftet, kam es zum Verhör, daß unter Ausschluss der
Öffentlichkeit stattfand. Durch den geschulten Verstand des Inquisitors, seinen
Spitzfindigkeiten und Wortspielen, trieb er den Angeklagten in die Enge. Wie ein
Beichtender stand der Beschuldigte vor seinem Richter. Entlastende Aussagen galten
nichts, ein Anwalt wurde nicht zugelassen. Führte die sogenannte Zwangsbeichte zum
Erfolg, wurde der Angeklagte seiner gerechten Bestrafung zugeführt.
Widersetzte er sich allerdings, kam die peinliche Befragung, (Folter), zur Anwendung.
Ob nun Daumenschrauben, Beinschrauben, glühende Zangen oder die Streckbank zur
Anwendung kamen, blieb ausschließlich dem Inquisitor vorbehalten. War der Angeklagte
zum Geständnis bereit, brachte man ihn in einen Nebenraum wo seine Aussage
protokolliert wurde. Denn das in der Folterkammer abgelegte Geständnis war ebenso
ungültig wie ein Geständnis unter der Folter. Der Verdächtige hätte es dann ja nicht
aus freiem Willen abgelegt sondern unter dem Zwang der Schmerzen. Hatte der Delinquent
gestanden, war aber nicht zum Widerruf bereit, stand das Urteil fest; Scheiterhaufen.
Gelang es dem Inquisitor jedoch, den Geständigen zum Widerruf zu veranlassen, fiel
das Urteil milder aus. Der Sünder war ja durch seine "Beichte" in den Schoß der
Kirche zurückgekehrt. Gelegentlich hat man solche Leute als Spitzel missbraucht,
die man in die Reihen der Häretiker einschleuste, um weitere Mitglieder überführen
zu können.
Das Museum ist von April bis
November täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Schulklassen und Gruppen haben ermäßigten Eintritt. Über die Wintermonate ist das
Museum nur an Samstagen und Sonntagen geöffnet.
Mittelalterliches Foltermuseum
Oberstrasse 49-51
D-65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon Museum: +49 (0) 67 22 / 4 75 10
Telefon Büro und Telefax: +49 (0) 6 21 / 15 32 10
E-Mail
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